Arbeiterkammerwahl 2019

Es geht um die Interessen der Beschäftigten.

 

Die Arbeiterkammer (AK) ist für alle arbeitenden Menschen von großer Bedeutung. Gemeinsam mit den Gewerkschaften setzt sie sich für einen funktionierenden Sozialstaat, leistbaren Wohnraum, Bildung, gerechte Steuern, eine Entlastung aller ArbeitnehmerInnen und für gerechte Pensionen ein.

 

Dein Schutz

 

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bilden den starken Rückhalt für arbeitende Menschen in Österreich. Gemeinsam mit den BetriebsrätInnen besteht ein Schutzschild gegen drohende Übergriffe auf ArbeitnehmerInnen. Wie wichtig dieser Schutzschild in der immer rauer werdenden Arbeitswelt ist, zeigen die unzähligen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dabei werden Jahr für Jahr Millionen für die ArbeitnehmerInnen herausgeholt, die der Arbeitgeber der/dem ArbeitnehmerIn vorenthalten hat.

 

Es geht um viel

 

Alle fünf Jahre haben die AK Mitglieder die Möglichkeit, demokratisch mitzubestimmen, wie sich das ArbeitnehmerInnen-Parlament zusammensetzt. Sie wählen ihre VertreterInnen. 2019 ist es wieder so weit. Die AK Wahlen sind wichtiger denn je, denn die politische Lage ist unsicher. Die Regierung drängt die ArbeitnehmerInnen-Vertretungen in Institutionen wie Sozialversicherung, Nationalbank oder Insolvenzentgeltsicherungsfonds zurück.

 

Bestimme mit

 

In Zeiten, in denen versucht wird, die Vertretung der ArbeitnehmerInnen zu schwächen, braucht es ein klares Zeichen mit einer hohen Wahlbeteiligung. Nur eine starke AK kann sich gegenüber Politik und Wirtschaft für die Interessen der ArbeitnehmerInnen starkmachen. Es geht um jede einzelne Stimme, eine sichere Zukunft und ein gutes Leben für alle!

 

AK Wahltermine 2019

Kärnten: 4. – 13. März
Oberösterreich: 19. März – 1. April
Burgenland: 20. März – 2. April
Niederösterreich: 20. März – 2. April
Wien: 20. März – 2. April
Steiermark: 28. März – 10. April

 

Alle Infos zur AK Wahl findest du unter arbeiterkammer.at/Wahl 

Feiertag am Karfreitag gestrichen

ArbeitnehmerInnen können sich Urlaub nehmen – das ist Verhöhnung!

 

Die Regierung hat sich auf eine Regelung bezüglich des Karfreitags geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen ArbeitnehmerInnen zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss, teilte die Regierung am Dienstag, 26. Februar, mit. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.

 

Durch Generalkollektivvertrag weiterhin frei am Karfreitag

 

„Das ist eine Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Zuerst wird evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze.“ Bisher ist der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Ob und inwiefern die Regierung auch hier eingreifen will, kann angesichts des noch nicht vorliegenden Gesetzestextes aber nicht beurteilen werden. Theoretisch möglich wäre es.

 

Urlaubstag muss drei Monate vorher angekündigt werden

 

Der persönliche Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte ArbeitnehmerInnen dieser selbst gewählte „persönliche Feiertag“ aus betrieblichen Gründen nicht frei gegeben werden, so erhalten sie für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen

 

Feiertag aus eigenem Urlaubskontingent ist lächerlich

 

„Von einem persönlichen Feiertag innerhalb des eigenen Urlaubskontingents zu sprechen, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll, ist lächerlich“, so Achitz. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will. „Wichtig war der Regierung offensichtlich, dass der Wirtschaft alle Wünsche erfüllt werden“, kritisiert Achitz. „Die ArbeitnehmerInnen bekommen dafür nichts.“ Mit dem ÖGB hat aber ohnehin niemand von der Regierung gesprochen.

 

>>>  Neue Karfreitags-Regelung: Mogelpackung “persönlicher Feiertag“ – Eingriff in Kollektivverträge

100 Jahre Sozialministerium: (K)ein Grund zum Feiern: Soziale Errungenschaften in Gefahr!

100 Jahre Sozialministerium: Eigentlich ein Grund zum Feiern. Aber unter der derzeitigen Bundesregierung wurde der 8-Stunden-Tag abgeschafft, die Sozialversicherung zerschlagen, und mit den Reformen von Mindestsicherung und Notstandshilfe gehen weitere Angriffe auf den Sozialstaat ausgerechnet vom Sozialministerium aus. Deshalb nahmen zahlreiche VertreterInnen der Gewerkschaften und Arbeiterkammern nicht am Festakt „100 Jahre Sozialministerium“ am 5. November 2018 in Wien teil. Stattdessen haben sie beim Eingang zur Festveranstaltung auf 100 soziale Errungenschaften aus 100 Jahren Sozialministerium hingewiesen, die nun bedroht sind. Auch vida war dabei.

VAEB: Garantie, Erhalt und Mitbestimmung

>>>NEWS: 100 Jahre Sozialministerium: Gewerkschaftsprotest vor Festakt!
 
>>>NEWS: R.I.P. VAEB: „Trauerzug“ zur Beerdigung von Versicherungsleistungen und Selbstverwaltung

Die Bundesregierung regelt die Sozialversicherungen neu. Von der Regelung ist auch die Versicherungsanstalt für Eisenbahn- und Bergbau (VAEB) betroffen. Die VAEB wird in der Versicherungsanstalt für Beamte-, Eisenbahn- und Bergbau (BVAEB) aufgehen. Wir haben den Gesetzestext genau analysiert und folgende Punkte für euch zusammengefasst:

 

Keine Beitrags- und Leistungsgarantie

Ab 2020 sollen die Beiträge (Selbstbehalt) und Leistungen angepasst werden und eine neue Krankenordnung beschlossen werden. Die Krankenordnung regelt wesentliche Punkte wie zum Beispiel zu Kostenerstattungen, Physiotherapie, e-card und WahlärztInnen.

 

Keine Bestandsgarantie für Josefhof und Co.

Die bestehenden Einrichtungen der VAEB (Josefhof, Bad Schallerbach, Zahnambulatorien…), sowie auch die Wellcon und das Institut für Gesundheitsförderung und Prävention (IfGP) verfügen durch den vorliegenden Begutachtungsentwurf ab 2024 über keinen gesetzlich verankerten Bestandsschutz mehr.

 

Keine Mitsprache der EisenbahnerInnen

Bisher waren EisenbahnerInnen in den Gremien der VAEB bestimmend und Mitglieder in diversen Ausschüssen und Beiräten. In den Ausschüssen, wurden konkrete Unterstützungen für EisenbahnerInnen besprochen und entschieden. Zum Beispiel der Umbau des Badezimmers nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit.

In den Gremien des neuen Sozialversicherungsträgers (BVAEB) werden EisenbahnerInnen die Minderheit sein. Die Ausschüsse, in denen über konkrete finanzielle Unterstützungen oder Kuranträge entschieden wurde, werden abgeschafft. In Zukunft wird über die Unterstützungsleistungen nur noch in Landesausschüssen oder durch die Angestellten der BVAEB entschieden. In den Landesausschüssen sind EisenbahnerInnen nur mehr in Oberösterreich vertreten.

 

Deine Meinung zählt!

 

In Österreich kann jeder seine Meinung zu einem Gesetzesentwurf gegenüber der Bundesregierung äußern. Wir haben hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die du an das österreichische Parlament schicken kannst.

 

Schreib uns einfach eine E-Mail an wirmiteuch@vida.at  und wir schicken dir alle weiteren Informationen, wie du die Anliegen der EisenbahnerInnen unterstützen kannst.

 

 

 

Protest gegen 12-Stunden-Tag

Stunde um Stunde, Branche für Branche:
Protestiere mit uns 12 Stunden lang gegen 12-Stunden-Tag!

 

VertreterInnen aller Gewerkschaften, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen aus allen Branchen sowie Betroffene der Auswirkungen des 12-Stunden-Tag-Gesetzes werden am Freitag, den 12. Oktober, 12 Stunden lang vor dem Haus der Industrie protestieren. „Wir bleiben dabei: Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Ein Diktat zugunsten der Arbeitgeber, ohne Verbesserung für ArbeitnehmerInnen.“ Die Entscheidung über die Freizeit der arbeitenden Menschen liegt in den Händen der Unternehmen. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom 12-Stunden-Tag betroffen sein. Deswegen halten die Gewerkschaften den Protest weiter aufrecht.

 

Wir brauchen eure Unterstützung! 
Bitte kommt zum Haus der Industrie!
Freitag, 12. Oktober, 9 bis 21 Uhr
vor dem Haus der Industrie,
Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien

 

Wir gehen dorthin, wo die Besteller des 12-Stunden-Tag-Gesetzes sitzen

Betroffene protestieren 12 Stunden lang lautstark– und zwar dort, wo die Besteller des 12-Stunden-Tag-Gesetzes sitzen: vor dem Haus der Industrie. Katzian: „Die Wirtschaft muss jetzt Branche für Branche die Auswirkungen abfedern, die das Gesetz auf Einkommen, Gesundheit und Freizeit der ArbeitnehmerInnen hat! Unser Ziel: ein gutes Leben für alle!“ Bei einer Konferenz haben sich alle KV-VerhandlerInnen auf die wichtigsten Punkte geeinigt: Planbarkeit, fair bezahlte Überstunden, gesichertes Mitspracherecht für Betriebsräte, mehr Urlaub, besserer Gesundheitsschutz.

 

ÖGB fordert Verhandlungstermine über Ausgleich für 12-Stunden-Tag

In einigen Branchen laufen die KV-Verhandlungen bereits. In allen anderen Branchen haben die Gewerkschaften ihr Gegenüber auf Arbeitgeberseite aufgefordert, bis spätestens 12. Oktober Termine für eine Sonder-KV-Runde zu vereinbaren. Die ArbeitnehmerInnen können nicht warten!

+++ Live-Stream bis 21 Uhr+++
https://www.facebook.com/gewerkschaftvida

Jetzt vida-Mitglied werden und Mitglieder werben!

Je mehr Gewerkschaftsmitglieder wir sind, desto besser können wir unsere Forderungen durchsetzen. Mehr Mitglieder bedeuten also bessere Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche. Der wirksamste Protest gegen das 12-Stunden-Tag-Gesetz ist also, jetzt selbst einer Gewerkschaft beizutreten und möglichst viele Mitglieder zu werben!

 

www.vida.at/mitgliedwerden

www.vida.at/mitgliedwerben

1. KV-VerhandlerInnen-Konferenz

Wir legen den Preis für das Arbeitszeitgesetz gemeinsam fest!

Mehr als 900 BetriebsrätInnen aus allen Gewerkschaften haben sich am 18. September zur ersten österreichweiten Konferenz aller KollektivvertragsverhandlerInnen in Wien getroffen. „Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz. Es gefährdet die Gesundheit, die Freizeit und die Lebensqualität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Freizeit wird in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Die Mitbestimmung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die in tausenden Betriebsvereinbarungen quer durch alle Branchen die flexible Arbeitszeit ihrer KollegInnen fair regelt, zählt nicht mehr.

 

Mehr Infos dazu gibt’s hier

www.vida.at: 1 KV-VerhandlerInnen-Konferenz

vidaMagazin_5_2018_KVVerhandlerKonferenz

Was bringt das neue Arbeitszeitgesetz?

Mit 1.9.2018 tritt das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. In einer beispiellosen Aktion haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ gemeinsam mit den NEOS im Höchsttempo das umgesetzt, was die Industrie bestellt hat – die Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich scheinen dabei vollkommen egal. Hier die ausführliche Analyse zum neuen Gesetz.

 

 

 

 

Arbeitszeitverlängerung in der juristischen Praxis

Christoph Klein, Direktor der Bundesarbeitskammer und Honorarprofessor der Universität Salzburg, widmet sich in einem aktuellen Beitrag der juristischen Debatte und Analyse der Auswirkungen dieses Husch-Pfusch-Gesetzes in der arbeitsrechtlichen Praxis.
>>>Weiterlesen auf dem A&W-Blog

 

Mehr zum Thema

Erster Fall von Lohnraub
12-Stundentag: Internationale Firma in Wien will erst ab 13. Stunde Überstunden zahlen

 

Abstimmung 12-Stunden-Tag

So haben die Abgeordneten im Parlament abgestimmt.

Am 5. Juli wurde das Arbeitzeitverlängerungsgesetz im Parlament beschlossen. Nach einer außergewöhnlich langen Diskussion mit vielen RednerInnen kam es auf Antrag der SPÖ zu einer namentlichen Abstimmung.

Wer wissen will, wie die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen abgestimmt haben, kann hier nachschauen…

 

Abstimmungsverhalten zum Arbeitszeitverlängerungsgesetz

 

Hierkannst du außerdem die Rede von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Parlament zum Antrag über die Verlängerung des Arbeiteszeitgesetzes nachsehen.

 
 

NEIN zum 12-Stunden-Tag, NEIN zur 60-Stunden-Woche

Mehr als 100.000 bei Demo.

 

Ein gigantisches Bild zeigte sich am Samstag am Heldenplatz in Wien. Mehr als 100.000 Menschen sind zur Demonstration gegen den 12-Stunden-Tag und gegen die 60-Stunden-Woche gekommen. Sie haben ein klares Zeichen gegen den Vorschlag der Bundesregierung zur Ausweitung der Arbeitszeit gesetzt. Die Gewerkschaft vida war sowohl mit einer zahlenmäßig starken als auch ruf- und pfeifstarken Abordnung und einem Demo-Wagen vertreten.

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60 Stunden ist kein Märchen, sondern Albtraum

Geschäftsordnung des Nationalrats für Arbeitszeitflexibilisierung von ÖVP und FPÖ „gebogen“.

 

„Die generelle 60-Stundenwoche samt 12-Stundentag sind kein Märchen, sondern ein Dauer-Albtraum, mit dem die türkis-blaue Regierungskoalition die ArbeitnehmerInnen geißelt“, kritisiert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida. „Was ehemals nur in Ausnahmefällen und in beidseitigem Einverständnis in Branchen, wo das Sinn macht, möglich war, wird nun zum gesetzlich aufgesetzten Dauerzwang“, so der vida-Gewerkschafter.

 

Nachweislich gesundheitsschädigend

 

„Nicht nur, dass die Regierung die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet, denn anhaltendes 12-stündiges arbeiten pro Tag ist nachweislich gesundheitsschädigend. 60-Stundenwochen lassen auch Pflegebedürftige sowie Kindergarten- und Schulkinder zukünftig auf der Straße stehen, weil pflegende und oder erziehungsberechtigte ArbeitnehmerInnen kurzfristig und flexibel erst spätnachts nach Hause kommen werden“, warnt Hebenstreit.

„Regierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung regieren mit ihrem Gesetzesvorstoß gegen 3,7 Millionen unselbständig Beschäftigte“, ist der vida-Vorsitzende empört. „Die Beschäftigten wollen nämlich mit überwiegender Mehrheit Planbarkeit in Beruf und Freizeit und nicht Dienst auf Abruf mit Freizeit- und Betreuungschaos. Überstunden- und Mehrstunden (250 Mio. im Jahr, davon 45 Mio. nicht abgegolten) leisten die ArbeitnehmerInnen schon jetzt genug, und sie sind auch flexibel genug: Denn geteilte Dienste, Rufbereitschaft, Nachtarbeit und Wochenenddienste setzen vielen ArbeitnehmerInnen schon jetzt viel zu viel zu.“

„Deshalb wünschen sich die ArbeitnehmerInnen auch eine Einhaltung von vereinbarten Arbeitszeiten und kein kurzfristig angesetztes stundenlanges Weiterarbeiten inklusive Lohn- und Sozialdumping“, stellt Hebenstreit fest und veranschaulicht am Beispiel eines in der Gastronomie beschäftigten Arbeitnehmers: „Wenn eine Servicekraft um 24 Uhr Dienstschluss hat, muss diese in Zukunft bereist um 8 Uhr wieder zum Dienst antreten. In diesen verbleibenden acht Stunden Ruhezeit müssen die Betroffenen schlafen, zum Arbeitsplatz an- und abreisen (bis zu zwei Stunden), sich für den Dienst umkleiden und sich auf die Arbeit vorbereiten.“

 

Ablehnungsrecht ist blanke Theorie

 

„Somit kommt es jetzt schlimmer als befürchtet. Beschäftigte sind nur mehr Freiwild für Arbeitgeber. Denn alle mit Berufserfahrung wissen, für die Menschen ist ein Ablehnungsrecht einer 60-Stunden-Arbeitswoche mit 12-Stundenarbeitstagen nur blanke Theorie“, so der Gewerkschafter.

„Das wissen die Regierung und ihre Financiers aus Wirtschaft und Industrie nur zu gut. Und deswegen haben die Regierungsparteien auch klammheimlich die Geschäftsordnung des Nationalrats gebogen, um die Arbeitszeitflexibilisierung am ordentlichen parlamentarischen Begutachtungsweg und an den ArbeitnehmerInnen vorbei zu schwindeln. Wenn politische Parteien im Parlament so eine Vorgehensweise für ein Gesetzesvorhaben wählen, das erst ab 2019 gelten soll, dann kann man nur etwas zu verheimlichen haben oder man geniert sich dafür“, schließt Hebenstreit.