Geschäftsordnung des Nationalrats für Arbeitszeitflexibilisierung von ÖVP und FPÖ „gebogen“.
„Die generelle 60-Stundenwoche samt 12-Stundentag sind kein Märchen, sondern ein Dauer-Albtraum, mit dem die türkis-blaue Regierungskoalition die ArbeitnehmerInnen geißelt“, kritisiert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida. „Was ehemals nur in Ausnahmefällen und in beidseitigem Einverständnis in Branchen, wo das Sinn macht, möglich war, wird nun zum gesetzlich aufgesetzten Dauerzwang“, so der vida-Gewerkschafter.
Nachweislich gesundheitsschädigend
„Nicht nur, dass die Regierung die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet, denn anhaltendes 12-stündiges arbeiten pro Tag ist nachweislich gesundheitsschädigend. 60-Stundenwochen lassen auch Pflegebedürftige sowie Kindergarten- und Schulkinder zukünftig auf der Straße stehen, weil pflegende und oder erziehungsberechtigte ArbeitnehmerInnen kurzfristig und flexibel erst spätnachts nach Hause kommen werden“, warnt Hebenstreit.
„Regierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung regieren mit ihrem Gesetzesvorstoß gegen 3,7 Millionen unselbständig Beschäftigte“, ist der vida-Vorsitzende empört. „Die Beschäftigten wollen nämlich mit überwiegender Mehrheit Planbarkeit in Beruf und Freizeit und nicht Dienst auf Abruf mit Freizeit- und Betreuungschaos. Überstunden- und Mehrstunden (250 Mio. im Jahr, davon 45 Mio. nicht abgegolten) leisten die ArbeitnehmerInnen schon jetzt genug, und sie sind auch flexibel genug: Denn geteilte Dienste, Rufbereitschaft, Nachtarbeit und Wochenenddienste setzen vielen ArbeitnehmerInnen schon jetzt viel zu viel zu.“
„Deshalb wünschen sich die ArbeitnehmerInnen auch eine Einhaltung von vereinbarten Arbeitszeiten und kein kurzfristig angesetztes stundenlanges Weiterarbeiten inklusive Lohn- und Sozialdumping“, stellt Hebenstreit fest und veranschaulicht am Beispiel eines in der Gastronomie beschäftigten Arbeitnehmers: „Wenn eine Servicekraft um 24 Uhr Dienstschluss hat, muss diese in Zukunft bereist um 8 Uhr wieder zum Dienst antreten. In diesen verbleibenden acht Stunden Ruhezeit müssen die Betroffenen schlafen, zum Arbeitsplatz an- und abreisen (bis zu zwei Stunden), sich für den Dienst umkleiden und sich auf die Arbeit vorbereiten.“
Ablehnungsrecht ist blanke Theorie
„Somit kommt es jetzt schlimmer als befürchtet. Beschäftigte sind nur mehr Freiwild für Arbeitgeber. Denn alle mit Berufserfahrung wissen, für die Menschen ist ein Ablehnungsrecht einer 60-Stunden-Arbeitswoche mit 12-Stundenarbeitstagen nur blanke Theorie“, so der Gewerkschafter.
„Das wissen die Regierung und ihre Financiers aus Wirtschaft und Industrie nur zu gut. Und deswegen haben die Regierungsparteien auch klammheimlich die Geschäftsordnung des Nationalrats gebogen, um die Arbeitszeitflexibilisierung am ordentlichen parlamentarischen Begutachtungsweg und an den ArbeitnehmerInnen vorbei zu schwindeln. Wenn politische Parteien im Parlament so eine Vorgehensweise für ein Gesetzesvorhaben wählen, das erst ab 2019 gelten soll, dann kann man nur etwas zu verheimlichen haben oder man geniert sich dafür“, schließt Hebenstreit.