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Feiertag am Karfreitag gestrichen
ArbeitnehmerInnen können sich Urlaub nehmen – das ist Verhöhnung!
Die Regierung hat sich auf eine Regelung bezüglich des Karfreitags geeinigt. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen ArbeitnehmerInnen zusteht, wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag“ geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss, teilte die Regierung am Dienstag, 26. Februar, mit. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.
Durch Generalkollektivvertrag weiterhin frei am Karfreitag
„Das ist eine Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Zuerst wird evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze.“ Bisher ist der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Ob und inwiefern die Regierung auch hier eingreifen will, kann angesichts des noch nicht vorliegenden Gesetzestextes aber nicht beurteilen werden. Theoretisch möglich wäre es.
Urlaubstag muss drei Monate vorher angekündigt werden
Der persönliche Urlaubstag muss drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte ArbeitnehmerInnen dieser selbst gewählte „persönliche Feiertag“ aus betrieblichen Gründen nicht frei gegeben werden, so erhalten sie für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen
Feiertag aus eigenem Urlaubskontingent ist lächerlich
„Von einem persönlichen Feiertag innerhalb des eigenen Urlaubskontingents zu sprechen, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll, ist lächerlich“, so Achitz. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will. „Wichtig war der Regierung offensichtlich, dass der Wirtschaft alle Wünsche erfüllt werden“, kritisiert Achitz. „Die ArbeitnehmerInnen bekommen dafür nichts.“ Mit dem ÖGB hat aber ohnehin niemand von der Regierung gesprochen.
>>> Neue Karfreitags-Regelung: Mogelpackung “persönlicher Feiertag“ – Eingriff in Kollektivverträge
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Wann | Bundesland | Adresse |
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22.06.2018 09:00 | Kärnten | Konferenzsaal der AK Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9020 Klagenfurt |
22.06.2018 10:00 | Oberösterreich | Kürnberghalle, Limesstraße 8-10, 4060 Leonding |
22.06.2018 12:00 | Salzburg | Brunauerzentrum, Elisabethstr. 45A, 5020 Salzburg |
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25.06.2018 16:00 | Wien | ÖGB-Zentrale Catamaran, Wilhelmine Moik Saal, Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien |
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